Häufig sollen Vorgänge einer Niederlassung, sei es nun eine Repräsentanz, Filiale oder Tochtergesellschaft unter der Kontrolle des Stammhauses erfolgen. Jedoch benötigen Ausländer, die in Russland arbeiten möchten, i.d.R. Arbeitserlaubnis und Arbeitsvisum. Das Procedere für deren Erhalt kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Aus diesem Grunde bieten wir unseren Mandanten die Übernahme der interimsweisen Geschäftsführung an. Aber auch für den Fall, dass ein Geschäftsführer kurzfristig abberufen wird, kann eine interimsweise Geschäftsführung in Frage kommen, die wir in einem solchen Fall übernehmen.