Der Vertragsgestaltung kommt bei grenzüberschreitenden Transaktionen große Bedeutung zu, da die Vorschriften verschiedener Rechtsordnungen zu berücksichtigen sind und der Vertrag entsprechend der Bedürfnisse der vertragsschließenden Parteien zu gestalten ist. Welches Recht auf den Vertrag Anwendung finden soll, welche Normen auszuschließen sind oder welcher Gerichtsstand für den einzelnen Sachverhalt vereinbart werden soll und kann, welche Vor- und Nachteile sich aus dem anwendbaren Recht, gewähltem Gerichtsstand ergeben – all diese Fragen sind im Vorfeld des Vertragsabschlusses zu klären und fließen in die Vertragsgestaltung ein. Seit Jahrzehnten haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Verträge so zu gestalten, dass die Interessen unserer Mandanten maximal geschützt und Risiken maximal minimiert werden. Unsere Erfahrungen in diesem Bereich reichen von der Gestaltung von Liefververträgen, Joint Venture Vereinbarungen bis hin zu Anlage-, Schiffbau- und Montageverträgen.
Im Rahmen der Globalen Partnerschaft der G8 gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien erfolgt unsererseits seit 2003 die juristische Begleitung und Umsetzung des deutsch-russischen Abkommens zur Entsorgung von russischen Atom-U-Booten und zum Bau eines Langzeit-Zwischenlagers russischer Atom-U-Boote - wir haben allein zum jetzigen Zeitpunkt mehr als 700 Verträge innerhalb dieses einen Projektes gestaltet und die Vertragsdurchführung begleitet. Das Vertragsmonitoring liegt ebenso in unseren Händen wie auch die Fragen der zweckbestimmten Nutzung der Gelder bei russischen Auftragnehmern, welche wir buchhalterisch geprüft haben.
Selbstverständlich erstellen wir Verträge zweisprachig - in Deutsch/Russisch, Englisch/Russisch oder in einer anderen Sprachkombination mit obligatorischem russischen Text.