Die Steuerberatung unserer Mandanten beginnt für uns bereits bei einem geplanten Vertragsabschluss. Nicht nur die juristischen Aspekte sondern z.B. auch die steuerliche Behandlung von Waren- und Dienstleistungsimporten und -exporten inkl. steuerlicher Aspekte im Zollverfahren sind zu bewerten und bei der Vertragsgestaltung entsprechend zu berücksichtigen.
Insbesondere bei Liefer- und Montageverträgen mit russischen Geschäftspartnern sind bereits vor dem Vertragsabschluss die Klärung der Betriebsstättenproblematik und die sich hieraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen von wirtschaftlicher Bedeutung.
Aus diesem Grunde bildet die Steuerberatung einen untrennbaren Teil unserer vertragsgestaltenden und rechtsberatenden Tätigkeit.
Bei Verträgen mit russischen Geschäftspartnern kann neben Gewinnsteuer auch russische Mehrwertsteuer anfallen – dies ist ebenso Teil unserer Beratung wie sonstige steuerliche Fragen, die sich aus den jeweiligen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei geschäftlichen Aktivitäten in Russland ergeben können.
Die Gründung von Niederlassungen in Russland erfolgt mit der entsprechenden Steuerberatung zu den von Ihnen geplanten Aktivitäten wie auch die Erweiterung geschäftlicher Aktivitäten, sei es beim Aufbau eines Vertriebsnetzes über Filialen, bei Übernahmen oder sonstigen steuerlich relevanten Veränderungen.
Beim Tax Due Diligence erfolgt eine Analyse der steuerlichen Situation des Unternehmens, mindestens der letzten drei vollen Geschäftsjahre, der bestehenden und zu erwartenden steuerlichen Verhältnisse. Bisherigen Betriebsprüfungen, der Durchsicht und Analyse der Betriebsprüfungsberichte wird ebenfalls besonderes Augenmerk geschenkt. Eine Feststellung der maßgebenden steuerrechtlichen Einflussfaktoren und eine Risikoanalyse erfolgt ebenso wie die Analyse der Abschlüsse nach IFRS-Regeln und die steuerliche Würdigung der Sachverhalte in den Jahresabschlüssen, die von der tatsächlich oder voraussichtlich durch die Finanzbehörden vertretenen Rechtsauffassung möglicherweise so abweichen, dass hieraus wesentliche steuerliche Mehrbelastungen drohen. Die Analyse der steuerlichen Risiken, auch im Zusammenhang mit Abschreibungen und Umstrukturierungen in der Vergangenheit, die Kommentierung möglicher Auswirkungen der Akquisition auf die steuerliche Situation der Zielgesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften sind ebenfalls Inhalt dieser Prüfung, die eine Bewertung des steuerlichen Gesamtrisikos beinhaltet.
Hier wird die Prüfung von Vermögen, Cashflow, Ertrag, Liquidität, Eigen- und Fremdkapitalaufbringung, Finanzierungsstruktur vorgenommen unter Einbeziehung einer Analyse des Bestandes und der Struktur des Unternehmensvermögens, der Quellen seiner Bildung, der Lage bzgl. der Abrechnungen mit Gläubigern und Schuldnern, Analyse der Forderungen und Verbindlichkeiten, des Bestandes der Steuerverbindlichkeiten, der Zahlungsfähigkeit und der Liquidität, der Reinaktiva, Geschäftsaktivitäten, Dynamik und Struktur der Umsatzerlöse, der Gemeinkosten, des Gewinns. Er beinhaltet desweiteren eine Bewertungsempfehlung des Zielunternehmens.